Der Unterschied zwischen Gewerbe und Gewerbsmäßiger Zucht

Ganz oft wird eine "gewerbsmäßige Zucht" mit dem "Gewerbe" an sich verwechselt. Doch dort gibt es wichtige Dinge, die es zu differenzieren gilt. Deshalb habe ich mir mal für alle (Neu-) Züchter die Zeit genommen, einen Blogeintrag zu diesem Thema zu schreiben, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Grundlegend kann man sagen, dass eine gewerbsmäßige Zucht mit dem Veterinäramt zu tun hat und das Gewerbe für die Zucht mit dem Finanzamt. So kann man schon mal unterscheiden, dass beides zwar sehr ähnliche Begriffe beinhalten und unabhängig voneinander wichtig für die Zucht ist, aber zwei unterschiedliche Dinge damit gemeint sind, die jedoch zum Teil auch einen gemeinsamen Kern haben.

 

Starten wir zunächst mit der Erklärung zur gewerbsmäßigen Zucht. Hierbei unterscheidet man zwischen einer "Hobbyzucht" und einer "gewerbsmäßigen Zucht".

 

Viele denken bei einer Hobbyzucht immer daran, dass ohne Papiere oder gar Untersuchungen gezüchtet wird, aber eigentlich ist es der Begriff für eine Zucht, die im sehr kleinen Rahmen betrieben wird. Sie umfasst nämlich dem Gesetz nach die Züchter, die maximal 2 intakte Hündinnen halten und nicht mehr als 2 Würfe im Jahr haben. Dennoch können diese Züchter, auch wenn sie unter dem Begriff "Hobbyzucht" stehen, gewissenhaft, seriös und mit Ernsthaftigkeit züchten.

Bei einer "gewerbsmäßigen Zucht" wird es etwas kniffliger. In diese Kategorie fallen alle Züchter, die mehr als 2 intakte Hündinnen und/oder mehr als 2 Würfe im Jahr haben. Wer mehr als 2 intakte Hündinnen hat, egal ob mit Papieren vom Züchter, aus dem Tierschutz oder von Privat, wird gern einmal genauer vom Veterinäramt überprüft, um festzustellen, ob man mit diesen Hündinnen für Nachwuchs sorgt. Ist man tatsächlich gewillt, in einem Haushalt mit mehr als 2 intakten Hündinnen, zu züchten und/oder hat mehr als 2 Würfe im Jahr, so ist man als Züchter in der Pflicht, sich VORHER mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen. Denn ein gewerbsmäßiger Züchter braucht neben der Zuchterlaubnis vom Veterinäramt auch eine Abnahme der Haltungseinrichtung und einen Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz. Diesen kann man direkt über das zuständige Veterinäramt erlangen oder über anerkannte Lehrgänge und Prüfungen. Welche tatsächlich beim zuständigen Veterinäramt anerkannt werden, sollte man direkt bei diesem erfragen.

 

Als gewerbsmäßiger Züchter bekommt man zu Beginn oft erst einmal eine befristete Zuchterlaubnis. Ist alles in Ordnung, wird diese irgendwann entfristet. Man hat aber alle Änderungen, zum Beispiel Umzüge, gravierende Änderungen des Tierbestandes und Änderungen der Haltungseinrichtungen immer sofort mitzuteilen. Zudem gibt es Auflagen, die erteilt werden können, wie das Führen eines Bestandsbuches, eines Deckrüdenregisters und spezielle Nachweise über Weiterbildungen und Gesundheitsuntersuchungen. Da jedes Veterinäramt unterschiedliche Auflagen erteilen kann, ist es auch in der Lage, den Tierbestand einzugrenzen und die maximale Anzahl der Zuchttiere festzulegen. Dies alles wird dann in der Zuchterlaubnis festgeschrieben.

 

Man wird regelmäßig besucht, die Einhaltung der Auflagen kontrolliert, sowie Haltungseinrichtungen überprüft. Alles in allem hat man natürlich mehr Pflichten und wird strenger überwacht, wenn man eine gewerbsmäßige Zucht hat, nichtsdestotrotz ist es selbstredend, dass sich sowohl Hobbyzüchter, als auch gewerbsmäßige Züchter an das Tierschutzgesetz zu halten haben. Genauso steht es für uns außer Frage, dass man sich, egal welche Rasse man züchtet, mit dieser beschäftigt, nötige Untersuchungen durchführt und ein Zuchtziel verfolgt, welches der Rasse von Nutzen ist, statt ihr zu schaden.

 

Eine gewerbsmäßige Zucht wird von außen, insbesondere von Interessenten, oft eher negativ belastet wahrgenommen. Der Verdacht, dass dort Welpen wie am Fließband und unter schlechteren Bedingungen produziert werden ist sehr in den Köpfen verankert. Gewerbsmäßigkeit wird oft mit Qualitätsverlust gleichgesetzt.

Wie so oft kommt es aber auf individuell auf jeden einzeln an und man sollte sich stets selbst ein Bild von der jeweiligen Zucht machen.

 

Zuchtanlagen mit teilweise 40-60 Hunden zeitgleich, wie sie z.B. in den USA angetroffen werden können, sind in Deutschland nicht (legal) möglich.

Kommen wir zum Abschluss noch zu dem Gewerbe an sich. Hier beziehen wir uns auf eben genau das, ein Gewerbe, welches man angeben muss oder eben nicht. Dafür unterscheidet man grundlegend, ob eine Zucht eine Gewinnerzielungsabsicht hat oder nicht. Meistens sind es eher die gewerbsmäßigen Zuchten, hinter denen eine Gewinnerzielungsabsicht steckt, als die Hobbyzuchten. Hier befindet sich dann meistens der gemeinsame Kern. Beides kann zusammen einhergehen, muss aber nicht.

 

Will man das Ganze mit Fachbegriffen versehen, so unterscheidet man also zwischen einem Gewerbebetrieb und der Liebhaberei. Bei Beiden ist es oft nötig, eine gewisse Buchführung zu betreiben, denn um als Liebhaberei eingestuft zu werden, muss man dem Finanzamt vorweisen können, dass man keinen oder nur ganz wenig Gewinn erzielt/einfährt.

 

Bei einem Gewerbebetrieb (in der Regel ein Einzelunternehmen), ist die Buchführung oft umfangreicher, da man Steuererklärungen abgeben muss, Einkommen und Ausgaben genau zu dokumentieren hat und je nachdem natürlich auch in der Steuerpflicht steht. Zum Beispiel für Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und teilweise auch für die Umsatzsteuer.

Wie man sieht, gehören die Themen teilweise eng zusammen, sind jedoch von unterschiedlichen Gesetzen und Pflichten geprägt und haben unterschiedliche Ämter, die dafür zuständig sind. Wichtig ist immer, dass man sich VORHER Gedanken macht und alles nötige in die Wege leitet. Leider gibt es in beiden Bereichen viele Schwarze Schafe. Züchter, die das Veterinäramt nicht kontaktieren und mit wesentlich mehr Hunden züchten, als sie ohne Erlaubnis und Sachkundenachweis dürften oder Züchter, die Würfe unter den Tisch fallen lassen, die ihre Zahlen fälschen und sich an der Steuer und der Gewerbeanmeldung vorbei mogeln, um mehr Gewinn für sich zu beziehen. Beide Fälle sind vermutlich nicht selten, können aber ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Deshalb hoffe ich, ich konnte für den Ein oder Anderen, mit diesem Blogeintrag ein bisschen Aufklärung betreiben und euch dazu ermuntern, den offiziellen Weg zu gehen. Bei Fragen oder wenn ihr Hilfe benötigt, weil ihr euch vielleicht bei irgendeinem Thema dazu unsicher seid, meldet euch gern und ich helfe, wenn ich helfen kann.

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